Skip to main content

Wie konnte es soweit kommen?

Hallstadt hat leider einige Innenstadtbereiche, für die es keine Bebauungspläne gibt. Aus diesem Grund greift §34 Baugesetzbuch. Egal, was der Bauausschuss beschließt, das Landratsamt hat hier immer Entscheidungshoheit. Somit kann es passieren, dass sich der gesamte Stadtrat gegen derlei Bauvorhaben ausspricht, das Landratsamt den Beschluss kippt und dieses entgegen des Stadtratsbeschlusses genehmigt. Dies ist bereits mehrfach so passiert. Ergebnis deutlich erkennbar – wie z.B. für das Projekt Josefstraße/Holzgartenstraße. Bei einem konkreten Bauvorhaben während unsere kurzen Zeit im Stadtrat ist ein Bauvorhaben insgesamt fünfmal abgelehnt worden. Trotzdem ist es nun genehmigt! Wir wollen im Sinne der Lebensqualität eine zunehmende Verödung des Stadtbilds vermeiden. Wir wollen eine lebendige grüne Stadt und keine grauen und gepflasterten Betonwüsten! Wir wollen qualitativ guten Wohnraum für alle, nachhaltig und ökologisch durchdacht und einen belebten Innenstadtbereich mit grüner Aufenthaltsqualität.